Förderübersicht Wärmepumpe
Förderübersicht der Basis-, Innovations- und Zusatzförderung
Basis- und Innovationsförderung
Maßnahme | Basisförderung | Innovationsförderung 1 | ||
Wärmepumpen (WP) bis 100 kW Nennwärmeleistung | Gebäudebestand | Gebäudebestand | Neubau | |
Gasbetriebene Wärmepumpen (gasmotorische WP, SorptionsWP) | -> | 100 €/kW | 150 €/kW | 100 €/kW |
Mindestförderbetrag | 4.500 € (bis 45,0 kW) | 6.750 €(bis 45,0 kW) | 4.500 €(bis 45,0 kW) | |
Elektrisch betriebene Luft/Wasser-WP | -> | 40 €/kW | 60 €/kW | 40 €/kW |
Mindestförderbetrag bei leistungsgeregelten und/oder monovalenten WP | 1.500 € (bis 37,5 kW) | 2.250 €(bis 37,5 kW) | 1.500 €(bis 37,5 kW) | |
Mindestförderbetrag bei anderen WP | 1.300 € (bis 32,5 kW) | 1.950 €(bis 32,5 kW) | 1.300 €(bis 32,5 kW) | |
Elektrisch betriebene | -> | 100 €/kW | 150 €/kW | 100 €/kW |
Mindestförderbetrag bei elektr. Sole-WP mit Erdsondenbohrungen | 4.500 € (bis 45,0 kW) | 6.750 €(bis 45,0 kW) | 4.500 €(bis 45,0 kW) | |
Mindestförderbetrag bei anderen WP | 4.000 € (bis 40,0 kW) | 6.000 €(bis 40,0 kW) | 4.000 €(bis 40,0 kW) |
Zusatzförderung
Für die oben genannten Wärmepumpen sind folgende Zusatzförderungen von Belang:
Zusatzförderung 2 | |||||
Lastmanagementbonus 3 | Kombinationsbonus | Gebäudeeffizienzbonus 5 | Optimierungsmaßnahme 6 | ||
Solarkollektoranlage, Biomasseanlage | PVT- Kollektoren 4 | Wärmenetz | |||
500 € | 500 € | 500 € | 500 € | zusätzlich 0,5 × Basis- oder Innovationsförderung | mit Errichtung: |
Es gelten die Bestimmungen der Richtlinie vom 11.03.2015 in Verbindung mit der Änderungsrichtlinie vom 04.08.2017.
Gem. Änderungsrichtlinie sind ab dem 01.01.2018 alle Anträge im zweistufigen Antragsverfahren zu stellen.
Gebäudebestand: Ein Gebäude, in dem zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der beantragten Anlage seit mehr als zwei Jahren ein anderes Heizungs- oder Kühlsystem installiert ist.
Die hier beschriebenen Voraussetzungen sind nicht abschließend. Die vollständigen Fördervoraussetzungen finden Sie auf der BAFA-Homepage unter der Rubrik „Energie/Heizen mit erneuerbaren Energien“.
1 Innovationsförderung: Voraussetzung ist eine verbesserte Systemeffizienz oder eine höhere Jahresarbeitszahl (JAZ) der beantragten Wärmepumpe: elektrisch betriebene Wärmepumpen mind. 4,5, gasmotorisch betriebene Wärmepumpen mind. 1,5
2 Die verschiedenen Zusatzförderungen können zusätzlich zur Basis- und Innovationsförderung gewährt werden und sind miteinander kumulierbar. Ausnahme: Gebäudeeffizienzbonus und Optimierungsmaßnahme nur im Gebäudebestand.
3 Die Wärmepumpenanlage ist lastmanagementfähig. Voraussetzung: Errichtung eines Pufferspeichers mit mind. 30 Ltr./kW und das Zertifikat „Smart Grid Ready“.
4 PVT-Kollektoren und andere nicht förderfähige Kollektoren müssen einen Beitrag als Wärmequelle für die Wärmepumpe leisten. Bruttokollektorfläche mind. 7,0 m2.
5 Bonus für effiziente Wohngebäude im Gebäudebestand. Voraussetzungen: Anforderungen an ein KfW-Effizienzhaus 55 (d. h. der auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissions-wärmeverlust beträgt maximal das 0,7-fache des entsprechenden Wertes des jeweiligen Referenzgebäudes; es gelten die Höchstwerte der EnEV 2013 Anlage 1 Tabelle 2), hydraulischer Abgleich, Anpassung der Heizkurve, Online-Bestätigung eines zugelassenen Sachverständigen.
6 Einzelmaßnahmen zur energetischen Optimierung der Heizungsanlage und der Warmwasserbereitung in Bestandsgebäuden.
6.1 Zusammen mit der Errichtung einer Wärmepumpe. Begrenzung auf höchstens 50 % der Basisförderung.
6.2 Nachträglich nach 3 bis 7 Jahre nach Inbetriebnahme. Begrenzung auf die Höhe der förderfähigen Kosten.
6.3 Nachträglich nach mind. einem Jahr (Wärmepumpencheck). Begrenzung auf die Höhe der förderfähigen Kosten.
Quelle: BAFA Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle - Stand: 02.01.2018
Alle Angaben ohne Gewähr
Unser Hinweis für Sie
Weitere Informationen und alle Anträge zu diesem Förderprogramm erhalten Sie auf der Seite des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) :
TIPP: Beim BAFA gibt es eine Service-Telefonnummer, die jeweils Montags bis Freitags in der Zeit von 08:00 Uhr - 18:00 Uhr zur Verfügung steht. Dort erhalten Sie weitere Informationen und es werden Rückfragen zu den BAFA Förderprogrammen aus den Bereichen der erneuerbaren Energie beantwortet. Die Nummer lautet: 06196 908-1625